Mordwaffen im Schrank

Mitteldeutsche Zeitung vom 22.03.2019

Als Sportschütze und Jäger, dies sind im Prinzip die Menschengruppen, die zivile Waffen in Deutschland besitzen, muss man schon recht hart im Nehmen sein. Da wird man "pressefreiheitlich" als potentieller Mörder in der Tagespresse dargestellt. Die Sportwaffen sind dann Mordwaffen, einen anderen Zweck erwähnt man erst gar nicht. Für Deutschland siegende Biathleten oder Olympiateilnehmer sind natürlich keine Mörder. Niemand aus den Familien und Freundeskreisen der Sportschützen und Jäger sehen Sportschützen und Jäger als Mörder. Es gibt auch keinen Grund dafür.

Darüber hinaus ist der gemeine Journalist noch immer nicht in der Lage, einen Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte zu unterscheiden. Kann man im Waffengesetz nachlesen, ein Sportschütze hat das in seinem Sachkundelehrgang erfahren. Im Übrigen ist auf dem Bild keine einzige halbautomatische Waffe zu sehen. Tötungsdelikte mit Sportwaffen sind äußerst selten. Das kann jeder, auch ein Journalist, in den Bundeslagebildern zur Waffenkriminalität des Bundeskriminalamtes nachlesen.

Unbestritten ist der Anschlag von Christchurch (NZL) mit 50 Opfern ein unerhörtes Verbrechen. Diese Art von Verbrechen haben in den letzten Jahren auch in Frankreich und in Deutschland stattgefunden. Dabei waren legale Waffen (also Sport- oder Jagdwaffen) in keinem Falle beteiligt. In zwei Fällen jedoch ein LKW. Stellt sich die Frage, warum kommt kein Pressemensch auf die Forderung, den LKW-Verkehr in bewohnten Ortschaften zu verbieten? Das wäre konsequent. Aber ein PKW oder eine Sprengstoffmischung oder andere Dinge zu missbrauchen reicht wohl auch, um solche Taten zu bewerkstelligen. Ein Verbot, auch das hastig in Neuseeland beabsichtigte, ist wohl daher nicht der richtige Weg, diese Taten zu verhindern.

Im Übrigen sind die Sportschützen, welche außer bei olympischen Siegen und vielleicht noch im Biathlon in Presse und Fernsehen ignoriert werden, eine recht große Gruppe von Sportlern in Deutschland, nämlich allein im Deutschen Schützenbund (es gibt noch weitere nichtolympische Verbände) 1.352.356 Mitglieder in zirka 15.000 Vereinen (Stand 31.12.2016), da sind sicher auch Konsumenten von Presseerzeugnissen dabei. Ich würde diese Menschen als Journalist daher nicht so sorglos und vor allem grundlos diffamieren.

Bernd Reimann


Brief an den Bundestagsabgeordneten Dieter Stier vom 28.03.2019

Sehr geehrter Herr Stier,

vor einigen Wochen wurde der Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG) zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtline [EU-FWR (EU) 2017/853] vorgelegt. Als betroffene Bürger und politisch aktive Männer und Frauen unterschiedlicher Parteien lehnen wir diesen vollständig ab. Es ist nicht erklärlich, warum Deutschland - trotz scharfer waffenrechtlicher Bestimmungen - nunmehr erneut versucht, die Bestimmungen des EU-Rechts bei Umsetzung ins nationale Recht mit Maximalforderungen überzuerfüllen.

Der vorliegende Entwurf, welcher am 3.4.19 zur Abstimmung kommt, wird nicht nur auf der privaten Ebene - für Waffensammler, Sportschützen, Jäger und der damit verbundenen Vereinskultur und den sportlichen Trainingsmöglichkeiten - drastische Folgen haben, sondern auch relevante Auswirkungen auf einen gesamten Wirtschaftszweig und die damit indirekt wie direkt verbundenen Arbeitsplätze haben. Er greift dabei massiv in die Rechte von Bürgern ein, die sich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen halten und bereits heute einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen. Wer in Deutschland legal im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe sein möchte, muss seine Sachkunde, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, sein Bedürfnis sowie die ordnungsgemäße Lagerung/den ordnungsgemäßen Transport der Waffe nachweisen.

Bereits die aktuelle Rechtslage macht eine regelmäßige Kontrolle von Zuverlässigkeit und Eignung möglich - sowie unangekündigte Kontrollen zur sachgemäßen Lagerung von Waffen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung werden die Bürger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt und die Sportausübung sowie die Traditionspflege weiter erschwert, ohne dass dies einen spürbaren Effekt auf das formulierte Ziel der Gesetzesverschärfung hätte. Hier müssen wir uns als gesetzestreue Sportschützen fragen, ob wir weiterhin unserer Regierung vertrauen können, wenn sie uns nicht mehr vertraut.

Zu den Betroffenen zählen die über eine Million Mitglieder der ca. 14.900 Schützenvereine in Deutschland. Vereine, die intensiv auch im Bereich der Jugend- und Integrationsarbeit tätig sind. Auch die sportliche Bilanz der deutschen Sportschützen spricht eine deutliche Sprache. So sind die Teilnehmer aus Deutschland auch bei internationalen Wettkämpfen sehr erfolgreich. Dies sollte auch aus Sicht des Sportausschusses, dessen stellvertretender Vorsitzender Sie sind, bedacht werden.

Die Begründung der Verschärfung des Waffenrechts in Europa bezieht sich im Wesentlichen auf die Bekämpfung der Terrorgefahr durch eine vermeintlich leichte Beschaffung von Schusswaffen innerhalb der Europäischen Union. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Rechtslage für diejenigen Bürger und Unternehmen verschärft wird, die sich an das geltende Recht in Deutschland halten und diese Bürger damit quasi einer Kollektivstrafe unterzogen werden, weil einzelne europäische Staaten den illegalen Waffenhandel mangelhaft bekämpfen und eine Verschärfung ihres lokalen Waffengesetzes ausbleibt. Wir teilen das Ziel, den illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz zu bekämpfen; jedoch sind die geplanten Maßnahmen letztlich ohne Auswirkung auf den illegalen Waffenmarkt und stellen kein wirksames Instrument zur Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes dar. Zielgruppe dieser Gesetzesänderung sind letztendlich ausgerechnet diejenigen Bürger, die sich an die geltenden Bestimmungen halten und insbesondere mit Blick auf die eigene Zuverlässigkeit eine hohe Rechtstreue aufweisen. Die in den letzten Monaten vermehrt zu registrierenden Pressemeldungen rund um das Thema Waffenbesitz beschäftigen sich u.a. auch mit Methoden, schussunfähige Waffen wieder in Funktionsfähigkeit zu versetzen. Dabei ist festzustellen, dass es sich hierbei oft bereits um illegale, insbesondere aus Osteuropa eingeführte Waffen handelt. Die Verschärfung des Waffenrechts wird insofern zu keiner wirksamen Gefahrenbeseitigung führen. Es ist anzumerken, dass diese Waffen in Deutschland sowie in den meisten Ländern der EU verboten sind. Da diese Art von Waffen bereits illegal sind, geht die Gefahr in diesem exemplarischen Beispiel eben auch nicht von legalen Waffenbesitzern aus, sondern von Kriminellen, die diese Waffen u.a. aus der Slowakei nach Westeuropa schmuggeln. Das zu stoppen, wäre jetzt schon möglich und sollte Aufgabe des Zolls/Zollkriminalamtes und der Polizei sein und nicht die Aufgabe der Europäischen Union.

Nach Statistiken der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) passieren hierzulande jedes Jahr zwischen 30000 und 93000 Unfälle mit Pferden, davon durchschnittlich 12 Todesfälle. Reiten ist damit weitaus gefährlicher als der Schießsport. Hier wird zurecht auch mit Bedacht agiert und nicht mit blindem Aktionismus reagiert.

Im Folgenden möchten wir ihnen exemplarisch auf einzelne Bestimmungen der WaffG-Änderung gemäß vorliegenden Referentenentwurf erläutern.

Dekowaffen werden meldepflichtig

Waffen, die nach in Deutschland geltenden Standards "schussunfähig" gemacht worden sind, können nur unter sehr großem technischen Aufwand und in Verbindung mit fundiertem Fachwissen wieder in Funktion genommen werden. Dabei kann i.d.R. mit einem adäquaten Aufwand keine 100%ige und fehlerfreie Funktionsfähigkeit gewährleistet werden. Berücksichtigt man diesen Aufwand im Verhältnis zu den Kosten einer illegal erworbenen Waffe, wird schnell klar, dass insbesondere die als Ziel dieser Verschärfung genannte Senkung des Missbrauchsrisikos durch kriminelle bzw. terroristische Kräfte so nicht erreicht werden kann. Ähnlich verhält es sich bei den sogenannten Salutwaffen, die nach dem vorliegenden Entwurf erlaubnispflichtig werden sollen. Die Meldepflicht wird zusätzlich auf Vorderlader ausgeweitet. Kollateralfolge dieser Verschärfungen ist nunmehr, dass z.B. bei der Nutzung von ausrangierten Deko- und Salutwaffen als Teilequelle zur Herstellung von Zubehör massive zusätzliche Auflagen greifen. Dies gilt insbesondere für das eingesetzte Personal als auch für die Aufbewahrung. Die Existenz und Arbeitsfähigkeit dieser hochspezialisierten Betriebe sind infolgedessen bedroht.

Bedürfnisprüfung ausgeweitet

Die bisherige "Kann"-Regelung einer erneuten Bedürfnisprüfung nach Erteilung einer WBK soll in eine "Muss"-Regel geändert werden, die eine regelmäßige Bedürfnisprüfung dann zwingend vorschreibt. Diese Regelung hat drastische Folgen für diejenigen Sportler, die z.B. in Folge beruflicher Belastungen, Krankheit oder sonstiger zeitlicher Engpässe vorübergehend nicht die erforderlichen Trainingstage leisten oder an Wettkämpfen teilnehmen können. Die Einführung dieser Bestimmung geht klar über die Forderungen der EU-Richtlinie hinaus, die eine (in Deutschland bereits praktizierte) regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung vorschreibt. Diese Regelung geht klar zu Lasten der Sportschützen und führt zu keinerlei Sicherheitsgewinn. Darüber hinaus führt dies zu erheblichem Mehraufwand in der Verwaltung und strapaziert die ohnehin knapp besetzten Waffendezernate noch weiter. Dieser Mehraufwand und die damit verbundenen Kosten stehen in keinem Verhältnis zum angeblichen Sicherheitsgewinn.

Beschränkung von Magazingröße und Magazingehäuse

Gemäß dem Entwurf sind in Zukunft Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können und Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können, verboten. Ausnahmen (ohne Altbesitz) für Sportschützen sind hier derzeit nicht vorgesehen. Dies führt faktisch zur Enteignung. Des Weiteren ist die Absicherung des Altbesitzes unzureichend, weil hier das Datum des Inkrafttretens der EU-Richtlinie (13.06.2017) als Trennlinie genommen wurde. Die EU-Richtlinie richtet sich jedoch an die Mitgliedsstaaten und explizit nicht an die EU-Bürger. Ein rückwirkendes Verbot verstößt gegen den Grundsatz, dass sich erst die Bekanntgabe und Inkrafttreten von mitgliedstaatlichen Regelungen an die Rechtsunterworfenen richtet.

Ausweitung "wesentliche Teile"

Der vorliegende Entwurf ordnet weitere Waffenbauteile, wie z.B. Verschlussträger, Gehäuse oder Wechselschaft, der Kategorie "wesentliche Teile" zu - in der Folge ist ein erlaubnisfreier Besitz bzw. Erwerb auch für WBK-Inhaber nicht mehr möglich. Dies führt zu massiven bürokratischen Aufwand.

Fehlender Bestandschutz

In Folge der neu nach Abschnitt 1 verbotenen Waffen bzw. Waffenteile besteht die Befürchtung, dass hier bisher legal in Besitz stehende Waffen bzw. Waffenteile nunmehr nicht mehr rechtmäßig im Besitz gehalten werden können - ein Bestandschutz scheint nicht vorgesehen. Des Weiteren gilt für einige Fälle der nunmehr "verbotenen Waffen" zwar weiterhin die Möglichkeit des Besitzes; jedoch dürfen derartige Waffen zukünftig weder veräußert noch vererbt werden. Dies stellt letztlich ebenso eine Enteignung dar.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Zum vorliegenden Referentenentwurf haben zahlreiche Verbände Stellungnahmen erarbeitet und vorgelegt. Diese gehen detailliert auf die Folgen der geplanten Umsetzung ein - etliche Stellungnahmen enthalten ergänzende Umsetzungsvorschläge.Diese Stellungnahmen wurden aber bisher vollständig ignoriert. Wir möchten Sie auf einige Stellungnahmen aufmerksam machen:

BSSB - Bayerischer Sportschützenbund

https://www.bssb.de/sport-blog/2050-bssb-lehnt-entwurf-zur-aenderung-des-waffenrechts-ab-stellungnahme.html

Deutscher SchützenBund e.V.

https://www.dsb.de/media/AKTUELLES/PDF/2019/19-02-08_Stellungnahme_DSB_2019.pdf

VDB Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/08022019_vdb-stellungnahme_zum_referentenentwurf_zum_3_waffenrechts-aenderungsgesetz.html

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/stellungnahme%20bds%20zum%203_waffr%C3%84ndg.pdf

Die Umsetzung geht in Deutschland deutlich über den von der EU geforderten Umfang hinaus. Mögliche Spielräume werden bis zum Äußersten negativ gegen ihre Wähler ausgelegt. In anderen Ländern ist dies erheblich besser geregelt worden. Ihre Zustimmung zum Referentenentwurf am 3.4. könnte damit nur als Ausdruck eines mangelnden Vertrauens gegenüber der eigenen Wählerschaft verstanden werden. Da durch diesen Vertrauensbruch jedoch nicht mit einer Verbesserung des Wohlergehens der nicht unmittelbar betroffenen Bevölkerung zu rechnen ist, möchten wir Sie bitten, sich in der von Ihnen gewohnten Weise mit dem Thema zu beschäftigen und den Entwurf abzulehnen, damit die notwendigen Änderungen vorgenommen werden können. Entsprechend wären wir auch über eine persönliche Stellungnahme, die sich von den von anderen Abgeordneten verschickten Standardantworten abhebt, dankbar.

Freundliche Grüße und herzlichen Dank für die Erwiderung des bei der Wahl von uns in Sie gesetzten Vertrauens,

Die Mitglieder und Unterstützer des 1. Weißenfelser Schützenvereins



Antwort des Bundestagsabgeordneten Dieter Stier vom 10.04.2019




prolegal.de hat das Abstimmverhalten aller deutschen EU-Parlamentarier zur Feuerwaffenrichtlinie und dem Revisionsvorschlag zum ursprünglichen Entwurf hier zusammengefasst.

Das ist nun aber schon erstaunlich. Das Abstimmverhalten der CDU-Abgeordneten war 2017 aber ganz anders als der Tenor aus dem Brief des Bundestagsabgeordneten Dieter Stier. Lediglich ein CSU-Abgeordneter hat für die Revision und gegen die Richtlinie gestimmt. Positiv fallen hier die Abgeordneten der FDP und der AfD auf. Offensichtlich bleibt uns bei der Wahl keine Wahl...



Wie geht es weiter mit der erneuten Verschärfung des legalen Waffenbesitzes?




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